Frist zur Hinterlegung der Steuererklärungen bis 31.05.2020 verlängert
Datum: Freitag, 27.03.2020
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen wurden vom Kanton auf 31. Mai 2020 verlängert. Ein Gesuch um Fristverlängerung muss demnach bis Ende Mai 2020 nicht eingereicht werden.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Bettmeralp